Tischtennis macht Schule - 04.02.2010

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Schulsport-Initiative

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Schulsport-Initiative "Tischtennis macht Schule"

 
Was wird gefördert?
Gefördert werden neue, regelmäßige Tischtennis-Angebote im Rahmen der Ganztagesbetreuung an Ganztagsschulen in Baden-Württemberg.
 
Wer kann sich bewerben?
In der ersten Ausschreibungsphase können sich alle öffentlichen Schulen bewerben, die dem Jugendbegleiter-Programm des Landes Baden-Württemberg angeschlossen sind.
Eine gesonderte Bewerbung von Tischtennis-Vereinen ist nicht möglich, allerdings können die Vereine Schulen bei der Bewerbung unterstützen.
 
Welche Voraussetzungen muss eine Bewerberschule erfüllen?
Angaben über die Voraussetzungen für eine Bewerbung sind in den Bewerbungsunterlagen enthalten und können dort eingesehen werden.
 
Können sich auch Schulen bewerben, die aktuell bereits eine Tischtennis-AG haben?
Nein. Es werden zunächst ausschließlich neue Tischtennis-Angebote gefördert. Grundvoraussetzung für eine Bewerbung ist daher, dass es in den zurückliegenden zwei Schuljahren kein Tischtennis-Angebot an der Schule gegeben hat. Somit ist auch eine Förderung an Schulen möglich, die eine frühere Tischtennis-AG (vor mehr als 2 Jahren) wieder aufleben lassen möchten.
 
Wie hoch liegt die Fördersumme?
Angaben über die Fördersumme sind in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
 
Welche Fördermöglichkeiten bestehen?
Schulen erhalten einen Förderbetrag mit welchem a) Personalkosten (Tischtennis-Trainerin/-Trainer) und b) Materialkosten (TT-Schläger, TT-Bälle, ggf. TT-Tisch) gedeckt werden können.
 
Wie lange dauert die Förderung?
Die Förderung ist als „Starthilfe“ für neue Tischtennis-Angebote auf ein Kalenderjahr begrenzt. Bewerbungen und der Start von neuen TT-AGs sind allerdings jeweils auch zum Halbjahreswechsel möglich. Eine Verlängerungsmöglichkeit ist derzeit nicht geplant.
 
Wer übernimmt die fachsportliche Betreuung?
Um die Qualität der Tischtennis-Angebote hoch zu halten, sollen die TT-AGs von einem lizenzierten Tischtennis-Trainer (D/C/B-Lizenzen) geleitet werden. Alternativ können auch (Sport-)Lehrerinnen und Lehrer mit einer Tischtennis-Weiterbildung die Leitung übernehmen.
 
Wie hoch ist das Trainerhonorar?
Das Honorar wird direkt zwischen Schule und Trainer ausgehandelt. Je nach Höhe des Eigenanteils der Schule sollte das Trainerhonorar bei mindestens 12 Euro pro Zeitstunde liegen.
 
Welche Vorteile ergeben sich für Schulen?
Schulen erhalten durch die Förderung mit einer neuen Tischtennis-Gruppe ein zusätzliches Angebot im Sportbereich innerhalb ihrer Ganztagesbetreuung. Aufgrund der Zusammenarbeit mit lizenzierten Tischtennis-Trainern und den örtlichen Tischtennis-Vereinen ergibt sich ein besonders hochwertiges Sportangebot. Zusätzlich werden Schulen voraussichtlich zwei Mal pro Schuljahr zu Schul-TEAM-Turnieren eingeladen. Dadurch können Schülerinnen und Schüler ihre in der AG erlernten Fähigkeiten im Wettkampf anwenden.
 
Welche Vorteile ergeben sich für Tischtennis-Vereine?
Vereine haben zusätzlich zur „Kooperation Schule-Verein“ des WLSB (Zuschüsse gehen hier an den Verein) eine neue Möglichkeit, mit Schulen zusammen zu arbeiten. Für Trainer/Übungsleiter eines Vereins ergeben sich zahlreiche neue Trainerjobs an Schulen. Für Tischtennis-Vereine bietet sich in der Zusammenarbeit mit Schulen die Möglichkeit, neuen Nachwuchs für die Jugendabteilung zu gewinnen (Stichwort: Mitgliedergewinnung) und evtl. auch das eine oder andere Tischtennis-Talent nicht nur beim Schul-Tischtennis zu entdecken (Stichwort: Talentsichtung), sondern auch durch die enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Verein auch dauerhaft an den Tischtennisverein zu binden (Stichwort: Jugendarbeit).
 
Wer trägt die Verantwortung für den sachgerechten Umgang mit Materialien?
Verantwortlich ist jeweils der Betreuer/Trainer in den Trainingseinheiten. Versicherungsschutz besteht im Regelfall über die Schule (Schulveranstaltung) bzw. alternativ über den Versicherungsschutz der beteiligten Tischtennis-Landesverbände (Baden, Südbaden, Württemberg-Hohenzollern).
 
Wer trägt die Kosten für den normalen Materialverschleiß?
Die Grundausrüstung (TT-Schläger, TT-Bälle, ggf. TT-Tisch) wird zu Beginn der neuen Tischtennis-Angebote im Rahmen der Bezuschussung angeschafft. Im Verlauf des Förderzeitraums von einem Jahr ist dann die Schule eigenverantwortlich und auf eigene Kosten für die Pflege und ggf. Ersatzbeschaffung der Materialien zuständig.

(Eintrag vom: 04.02.2010)


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